Pictogramm Rollstuhl

Mediation.jpg

Mediation

Aus der außergerichtlichen Konfliktregelung hat sich die Mediation entwickelt. Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Konfliktbeilegung. Die Konfliktparteien wollen durch Unterstützung einer dritten „allparteilichen“ Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Er ist nicht Parteienvertreter, sondern sichert ausschließlich den ordnungsgemäßen Verlauf einer zwischen den Parteien laufenden Verhandlung ab.

Das Ziel der Mediation ist die langfristige Lösung des Konflikts.

Medi:res befürwortet es, wenn Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten durch Mediation beigelegt werden können, statt sie streitig durch einen Richter klären zu lassen. Die Erfahrung zeigt, dass durch Mediation für beide Parteien ein zufriedenstellenderes und besseres Ergebnis sich erzielen lässt, als wenn ein Richter entscheidet. Die Kanzlei setzt sich dafür ein, dass Mediation eine deutlich stärkere Rechtswirklichkeit wird.

Warum Mediation?

Lärm im Mietshaus, Mobbing am Arbeitsplatz, Familienstreitigkeiten oder Ärger mit Geschäftspartnern: Solche und ähnliche Konfliktfälle sind in unserer Gesellschaft keine Seltenheit. Häufig landen sie vor Gericht oder führen dazu, dass eine Konfliktpartei sich als Sieger, die andere als Verlierer betrachtet. Einher geht dies mit Kostenrisiken, Zeitaufwand und manchmal Frust. Die Erfahrung zeigt, dass oft nach einem Richterspruch beide Parteien doch nicht wirklich zufrieden sind.
Durch Mediation sieht es meist besser aus. Es kann es möglich werden, dass sich die Konfliktpartner wieder versöhnen, oder dass sie zumindest zu einer für beide Seiten fairen Regelung gelangen.

Das Ziel einer Mediation besteht darin, eine so genannte „Win-Win-Situation“ für alle Betroffenen zu ermitteln. Dies geschieht in einer Atmosphäre des Vertrauensschutzes und unter Gewährleistung eines fairen Umgangs zwischen den Betroffenen. Durch Mediation kann eine außergerichtliche, aber vertraglich bindende Einigung zwischen Konfliktpartnern möglich werden. Für einen Mediationsprozess muss lediglich der Wille zur konstruktiven Beilegung des Konfliktes bei allen Konfliktbeteiligten vorhanden sein.

Arbeitsweise

Mediatoren (lateinisch medius – die Mitte haltend) helfen beiden Streitparteien, gemeinsam eine Lösung zu finden, die für beide Seiten hilfreich, praktikabel und mit dem Recht in Einklang steht. Sie tragen somit dazu bei, Menschen zu selbstverantwortlicher Konfliktarbeit anzuleiten und Gerichtskosten zu vermeiden. Dies kann insbesondere von großer Bedeutung sein, wenn zwei Streitende auch in Zukunft noch miteinander auskommen oder arbeiten müssen (z.B. im beruflichen Umfeld).

Da die Kanzlei davon überzeugt sind, dass eine streitige gerichtliche Klärung nicht in jedem Fall Mittel der Wahl sein sollte, sondern die einvernehmliche Klärung zwischen den Parteien ein Zukunftskonzept sein soll, lassen Sie uns gemeinsam an einer einvernehmlichen Streitbeilegung arbeiten.

Diese setzt jedoch voraus, dass beide Parteien freiwillig und ergebnisoffen in die Mediation gehen.

Kanzlei Kontakt

Kanzlei für Medizinrecht, Medienrecht und Mediation

Rissener Straße 11

22880 Wedel

Tel: +49 4103.7030361

Mobil: +49 172 7576687

Fax: +49 4103.7030363

E-Mail: contact@anwalt-medires.de

VG Wort

Logo der VG Wort

AG Medizinrecht

Mitglied AG Medizinrecht